Asbestentsorgung nach TRGS 519

asbestentsorgungAsbest wurde jahrzehntelang am Bau verwendet, weil es eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend isoliert und verwoben werden kann.

Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in Deutschland verboten. Asbest stellt heute primär ein Entsorgungsproblem dar.

Was ist Asbest?

Asbest ist eine weltweit auch an der Erdoberfläche vorkommende natürliche Mineralfaser. Asbest als mineralischer Werkstoff ist weder giftig, noch gefährlich oder gesundheitsschädlich.

Nur Asbestfeinstaub in mikroskopisch kleinen Dimensionen kann, wenn er längere Zeit eingeatmet wird, Krebs erregen und damit ein Gesundheitsrisiko aufwerfen. Solche Asbestfeinstäube entstehen insbesondere bei unsachgemäßer Bearbeitung von Asbestzementprodukten mit dafür verbotenen Werkzeugen.

Wo wurde Asbest verwendet?

Asbestzement ist jedoch auch heute in sehr vielen Gebäuden verbaut und bleibt bei unterbleibender mechanischer Bearbeitung weitgehend ungefährlich. Man findet ihn in sehr vielen Gebäuden mit Dach- oder Wandverkleidungen aus Eternit (Asbestzement). Diese Asbestzementerzeugnisse wie Dach- und Fassadenplatten und Rohre enthalten ca. 10% Asbestanteil, der in einer Zementmatrix fest gebunden ist. Diese Asbestzementerzeugnisse waren genormt und/oder allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Seit Ende 1990 sind alle in Deutschland gefertigten Hochbauprodukte generell asbestfrei.

Wie muss Asbest entsorgt werden?

hannig01Aufgrund dieser gesundheitsschädlichen Wirkung von Asbestfasern, sind an die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle besondere Anforderungen gestellt. Die Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen darf seit 1992 nur noch von Firmen mit Sachkundenachweis durchgeführt werden.

Die Vorschriften hierfür sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 (2) festgelegt.

Diese fordert unter anderem:

  • Staubbildung vermeiden
  • keine materialabtragenden Reinigungsvorgänge
  • Platten nicht brechen
  • Ausgebaute Asbestzementprodukte sind Sondermüll

Bei der Entsorgung von mehr als 3 m³ ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis zu führen. Bei der Anlieferung von asbesthaltigen Baustoffen (z.B. Asbestzementplatten) in entsprechende hierfür ausgewiesene Deponien, müssen diese vorher mit Restfaserbindemitteln behandelt oder gut angefeuchtet und verpackt sein. Einzelne und gebrochene Materialien müssen in Foliensäcken verpackt eindeponiert werden.

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Baumaterialien mit Asbest belastet sind, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Kontaktformular.